Gibt es ein Rechtsverständnis nur in den Stadtteilen?

Gerade in den letzten Wochen wurde die Erhebung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen aus aktuellem Anlass verstärkt diskutiert.

Die rechtliche Grundlage für derartige Beiträge findet sich zum einen im Baugesetzbuch zum anderen im Kommunalabgabegesetz.

So verständlich und nachvollziehbar der Aufschrei eines jeden Anliegers auch ist, so gering ist der Handlungsspielraum der Stadt Würzburg.

Er ist in direkter Abhängigkeit mit der Finanzlage, dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zusehen.

Desweiteren ist durch die ständige und aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte abschließend geklärt, dass bei Ersterschließungsanlagen der einheitliche, kommunale Eigenanteil von 10% eine Rechtmäßigkeit darstellt.

Eine Unterscheidung, wie sie bei Erneuerungen oder Verbesserungen von bereits endgültig hergestellten Straßen (Straßenausbaubeiträgen) vorgesehen ist, erfolgt nicht bei Ersterschließungsanlagen.

Unser Straßenbild wird jedoch auch durch das Selbstverständnis eines jeden Einzelnen von uns nachhaltig geprägt.

Gerade aus diesem Grund sollte in der Zukunft der Bürgerbeteiligung von Anliegern eine noch größere Bedeutung beigemessen werden!

Es kann und darf nicht sein, dass der Anlieger zum Betroffenen mutiert.

Hier gilt es für die Verwaltung frühzeitig, weit vor Beginn der Maßnahme den Dialog mit den Anwohnern bzw. Grundstückseignern zu suchen, sich mit den Wünschen und Begehrlichkeiten auseinander zu setzen, sie zu diskutieren, aber auch klar die Kostenstruktur zu skizzieren.

Bei allem Verständnis für die Differenzen der Anlieger mit dem öffentlichen Interesse der Allgemeinheit, gerade in jüngerer Vergangenheit, sollte es doch jedermann einleuchten, das Recht und Gesetz, wie z.B. in der Laurentiusstraße in Lengfeld, der alten Versbacher Straße oder beispielsweise der Zindelgasse in Heidingsfeld, wohl auch in anderen Bereichen dieser Stadt seine Gültigkeit besitzt, selbst wenn große Gewerbebetriebe davon betroffen sind.

Diese insgesamt äußerst komplexe Materie ist sicherlich nicht auf Anhieb zu verstehen, hierzu bedarf es ausgewiesener Fachleute.

Aus diesem Grunde wird die FW – FWG im September bzw. Oktober 2012 eine breit angelegte Informationsveranstaltung für Interessierte initiieren.

Hierzu werden wir rechtzeitig öffentlich einladen.